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Schmidt, Schaum & Wilk
Rechtsanwälte PartG mbB
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Wozu brauche ich ein Testament?

Wenn Sie Vermögen besitzen und Menschen haben, die Ihnen nahe stehen, sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Sie brauchen ein gutes Testament oder einen Erbvertrag, um die gewünschte Nachfolge herbeiführen, einen Erbstreit zu vermeiden oder die Belastung der Erben mit Erbschaftsteuer minimieren.

Die gesetzliche Erbfolge kennt dabei nur feste Erbquoten. Wer diese verändern oder bestimmte Vermögenswerte bestimmten Personen zukommen lassen will, benötigt ein Testament. Ohne Testament entstehen häufig streitanfällige Erbengemeinschaften und Erbstreitigen liegen in der Regel nicht im Interesse des Erblassers.

Wie erstelle ich ein Testament?

Für die Erstellung eines Testaments gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es wird ein handschriftliches oder ein notarielles Testament erstellt.

Das handschriftliche Testament muss selbst, also eigenhändig Wort für Wort geschrieben werden – und zwar nicht mit dem Computer. Es ist nicht zulässig, jemandem seinen letzten Willen zu diktieren oder das Testament am Computer zu schreiben und auszudrucken.

Wichtig ist, dass das Testament auch zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen ist.

Was ist für das Testament noch zu beachten?

Es gibt natürlich noch eine Reihe von Besonderheiten, die sich vor allem an dem Inhalt des letzten Willens orientieren. Zu denken ist beispielsweise an das sogenannte Berliner Testament – also ein gemeinsames Testament zwischen Eheleuten oder Paaren eingetragener Lebenspartnerschaft. Darüber hinaus spielen das „Enterben“ und Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben ebenso eine Rolle, wie Vermächtnisse oder bestimmte Bedingungen, die an eine Erbschaft geknüpft sein sollen.

Im Erbrecht gibt es daneben natürlich immer wiederkehrende Fallkonstellationen, die Probleme aufwerfen. Zu denken ist dabei an die nicht immer trennscharfe Grenze zwischen zulässiger Hilfe beim Schreiben des Testaments und unzulässiger Einflussnahme eines Dritten oder , das verschwundene oder an das angefochtene Testament.

Wichtig ist aber bei allen Testamenten, dass diese im Fall der Fälle auch gefunden werden. Bei notariellen Testamenten erfolgt der Ablauf von der Ausstellung des Totenscheins und der Sterbeurkunde bis zur Eröffnung des Testaments weitgehend automatisch. Privatschriftliche handgeschriebene Testamente müssen dagegen erst einmal ihren Weg zum Nachlassgericht finden. Hierzu und zu weiteren Möglichkeiten beraten wir Sie gern.

Sollte ich mich juristisch beraten lassen?

Wir empfehlen, vor der Abfassung oder Änderung eines Testaments rechtliche Unterstützung zu suchen. Eine Beratung hierzu ist definitiv von Vorteil, denn es gibt einige Besonderheiten tatsächlicher aber auch rechtlicher Natur zu beachten. Aufgrund der hohen Bedeutung eines Testaments sollten hier keine Risiken bezogen auf die Wirksamkeit eingegangen werden.

Gern helfen wir bei der Formulierung und beraten Sie dazu, auf welche Aspekte zu achten ist und wie die Formulierungen auszufallen haben, damit diese auch zweifelsfrei verstanden und im Fall der Fälle umgesetzt werden können. Wir erklären Ihnen alles Erforderliche im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Umgang, der Aktualisierung, Veränderung oder dem Rückzug eines Testaments.

In diesem Zusammenhang spielt häufig auch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung eine Rolle. Wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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