BGH-Urteil: Klarheit und Rechte bei anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen – Was Mandanten wissen müssen
Bundesgerichtshof urteilt zu anwaltlichen Zeithonorarvereinbarungen
Am 12. September 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (Az.: IX ZR 65/23) wesentliche Klarstellungen zur Wirksamkeit bundesweit angewendeter Vergütungsvereinbarungen von Rechtsanwälten getroffen. Der Fall betraf einen Rechtsanwalt, der gegen seine Mandantin auf Zahlung von formularmäßig vereinbartem Zeithonorar klagte. Der BGH entschied, dass formularmäßige Zeithonorarabreden grundsätzlich auch im Verbraucherverkehr gelten, selbst wenn der Rechtsanwalt dem Mandanten vor Vertragsabschluss keine Informationen über die Höhe der Gesamtkosten bereitstellt.
Details zur Entscheidung des Gerichts
Der BGH stellte fest, dass die in dem vorliegenden Fall getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die formularmäßigen Zeithonorarklauseln, nicht automatisch wegen der fehlenden Transparenz unwirksam sind. Das Gericht betonte, dass die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars mit einem angemessenen Stundensatz nicht allein wegen ihres Formats unangemessen ist, obwohl nach der europarechtlichen Vorgabe eine solche Transparenz bei Zeithonorarabreden vor Vertragsabschluss geschaffen werden soll, um dem schützenswerten Mandanten eine transparente Entscheidung zum Vertragsschluss zu ermöglichen. Die notwendige Transparenz kann der Anwalt etwa durch Schätzung eines ungefähren Zeitaufwands oder aber durch die Verpflichtung zu einer in regelmäßigen Zeitabständen vorzunehmende Abrechnung schaffen.
Der BGH erachtet es in der Entscheidung entgegen dieser europarechtlichen Vorgaben nicht grundsätzlich als unangemessen, wenn der Mandant nicht im Voraus über die voraussichtliche Gesamthöhe der Vergütung informiert wird. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Mandant ungeschützt ist. So kommtdem Anwalt eine Darlegungs- und Beweislast bezüglich der erbrachten Leistungen und der angefallenen Arbeitszeiten zu, um Missbrauchspotenziale zu verhindern. Das Gericht entschied zudem, dass einzelne bestandskräftige Klauseln, die als unangemessen gelten, nicht automatisch die gesamte Vereinbarung unwirksam machen.
Relevanz für unsere Leser
Dieses Urteil hat für Verbraucher, die einen Anwalt beauftragen, erhebliche Bedeutung. Es verdeutlicht, dass trotz einer formularmäßigen Vereinbarung bestimmte Schutzmechanismen existieren, die dazu dienen, transparente und faire Honorare zu gewährleisten. Mandanten sollten sich jedoch stets bewusst sein, dass sie das Recht haben, Informationen zur Abrechnung und zu den erbrachten Leistungen zu verlangen. Für Zeithonorarabrechnungen bedeutet dies, dass die Mandanten einen konkreten und nachvollziehbaren Tätigkeitsnachweis verlangen können, der die geleisteten Tätigkeiten ganz konkret aufschlüsselt. Das Urteil stärkt somit die Position von Mandanten, weil sie gemäß dieser Entscheidung gegenüber dem Rechtsanwalt auf einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung des ihnen in Rechnung gestellten Zeithonorars bestehen können.
Die Entscheidung zeigt zudem, dass Anwälte ihre Honorarvereinbarungen klar und transparent ausgestalten müssen und dies den gesetzlichen Vorgaben entsprechen sollte. Für Interessierte bedeutet das: Um ihre rechtlichen Interessen zu wahren und ein faires Kostenmanagement zu ermöglichen, ist es ratsam, bereits im Vorfeld jedenfalls aber bei Streit über die Vergütung des Anwalts alle Vereinbarungen umfassend zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Fazit
Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von anwaltlichen Zeithonorarabreden klar umrissen und die Rechte der Mandanten gestärkt. Verbraucher sollten sich dieser Rechte bewusst sein und aktiv einfordern, dass sie transparente Informationen zu den anfallenden Kosten erhalten. Im Sinne einer fairen Zusammenarbeit sollten sowohl Mandanten als auch Anwälte auf klare und nachvollziehbare Vereinbarungen setzen.
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