Erlaubtes Umfahren einer roten Ampel über eine Tankstelle
Um das, was der Autofahrer darf und was verboten ist, ranken sich immer wieder viele Mythen. Sich zum Teil widersprechende Urteile begünstigen dies mitunter. Die Abgrenzung vom verbotenen zum erlaubten Umfahren einer roten Ampel hatte jüngst das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden. In seinem Beschluss vom 2. Juli 2013 hat es einen 57-jährigen Dortmunder freigesprochen, der vor einer roten Ampel auf die reguläre Zufahrt einer sich an der Kreuzung befindlichen Tankstelle gefahren ist, um dann sofort über eine andere Ausfahrt der Tankstelle wieder in den Querverkehr einzufahren.
Das Umfahren einer Lichtzeichenanlage könne zwar einen Rotlichtverstoß darstellen. Das Rotlicht verbiete aber nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und über eine reguläre Zufahrt einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich zu befahren, etwa auf einen Parkplatz oder ein Tankstellengelände einzufahren. Von diesem Bereich dürfe man dann auch auf den hinter der Lichtzeichenanlage gelegenen Verkehrsraum einfahren.
Hiervon sind jedoch dringend andere Fälle zu unterscheiden, in denen das Umfahren einer Ampel sehr wohl einen Rotlichtverstoß darstellt. Das Rotlicht einer Ampelanlage ordnet ein Halten vor der Kreuzung oder Einmündung an. Es schützt den Quer- oder Einmündungsverkehr, der sich aufgrund des für ihn angezeigten Grünlichts darauf verlassen können muss, dass aus der gesperrten Fahrtrichtung keine Fahrzeuge in den Kreuzungs- oder Einmündungsbereich hineinfahren. Zu dem durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich gehört deswegen der gesamte Kreuzungs- und Einmündungsbereich, außer der Fahrbahn auch parallel verlaufende Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege. Geschützt ist dieser Bereich nicht nur vor sondern auch rund 10 bis 15 Meter hinter der Lichtzeichenanlage. Deswegen begeht einen Rotlichtverstoß, wer vor einer roten Ampel die Fahrbahn verlässt und die Lichtzeichenanlage dann über einen Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt; ebenso derjenige, der auf einer durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in den Kreuzungsbereich einfährt und dann nach der Haltlinie auf einen durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen wechselt.
Fazit: Das Umfahren der roten Ampel über die Tankstelle an der Kreuzung ist erlaubt, wenn die Zufahrt zur Tankstelle nicht im geschützten Bereich der Ampelanlage liegt.