Schadensersatz für Ausfall des Internetanschlusses
Sowohl Unternehmer als auch Verbraucher kennen dieses ärgerliche Problem: Der Internetanschluss ist wegen der Umstellung auf einen anderen Anbieter oder wegen technischer Probleme über mehrere Tage oder sogar Wochen nicht verfügbar.
Bislang war für den Endkunden rechtlich ungeklärt, ob er für diesen Ausfall Schadensersatz verlangen kann.
Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2013 (Az.: III ZR 98/12) wurde dem Kunden dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch zuerkannt.
Ein Kunde, der mehrere Wochen lang infolge eines Fehlers des Telekommunikationsanbieters nicht auf seinen DSL-Anschluss zugreifen kann, hat deswegen einen Anspruch auf Schadenersatz gegen das Unternehmen. Die Nutzbarkeit des Internets sei ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung sei, so der BGH. Ein Ausfall mache sich signifikant im Alltag bemerkbar und berechtige daher zu Schadenersatz.
Der BGH hatte die Entscheidung über die konkrete Höhe des Schadensersatzes zunächst wieder an das vorinstanzliche Gericht zurückverwiesen. Dieses wird zu entscheiden haben, ob die vom Kläger begehrten EUR 50,00 pro Tag ohne Internetanschluss der Höhe nach gerechtfertigt sind.
In seiner Entscheidung wies der BGH darauf hin, dass wegen des Ausfalls des Faxgeräts jedoch kein Schadensersatz verlangt werden kann, weil für die Übersendung von Dokumenten und Bildern mit dem Postversand eine ständige Alternative zur Verfügung stehe. Auch könne wegen des Ausfalls des Festnetzanschlusses kein Ersatz verlangt werden, wenn daneben ein Mobiltelefon genutzt werden kann. Die höheren Kosten für das Telefonieren mit dem Mobiltelefon sind dann jedoch ebenfalls vom Anbieter des Festnetzanschlusses zu tragen.