Tausende Berliner Studenten können Studiengebühren zurückverlangen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. November 2012 entschieden, dass das Berliner Hochschulgesetz zwischen 1996 und 2004 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher nichtig ist.
Dies hat zur Folge, dass Studierende, die zwischen dem Wintersemester 1996/1997 und dem Wintersemester 2004/2005 Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM beziehungsweise 51,13 EUR pro Semester an eine Berliner Universität oder Fachhochschule gezahlt haben, eben jene Gebühren nachträglich zurückverlangen können. Aus unserer Sicht können zusätzlich auch erhobene Säumnisgebühren zurückverlangt werden, weil denklogisch ohne eine rechtmäßige Grundlage für die Rückmeldegebühren auch keine Grundlage für die Erhebung von Säumnisgebühren existiert.
Die Beantragung der Rückzahlung steht allen Studierenden offen, die in dem vorgenannten Zeitraum an einer Berliner Universität oder Fachhochschule immatrikuliert waren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Rückzahlung. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu schnellstmöglich.
Sehr geehrter Herr Schaum,
das ist ja eine sehr interessante Mitteilung. Ich war Ende der 90er Jahre an der FU-Berlin immatrikuliert, als dieses Thema bereits heiss diskutiert worden ist.
Schön, dass es dazu endlich eine gerichtliche Entscheidung gibt. Wie ich hörte, haben Sie dazu bereits erste erfolgreiche Verfahren betreut.
Damals hatte der frühere Präsident, Herr Gerlach, bereits öffentlich erklärt, dass die Rückmeldegebühren auch ohne Zutun der Studenten erstattet werden, sollte deren Rechtswidrigkeit irgendwann mal festgestellt werden. Darauf sollte man sich aber wohl nicht verlassen, zumal Herr Gerlach seit einiger Zeit nicht mehr im Amt ist.
Ich werde Ihre Dienste hierzu also gern in Anspruch nehmen.