Berliner Anwälte sind systemrelevant
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat am 22.04.2020 veröffentlicht, dass die Berliner Rechtsanwälte nun als systemrelevant eingestuft worden sind.
Ab dem 27.04.2020 zählen zu den Mitgliedern systemrelevanter Berufe für die Kita- und Schulnotbetreuung auch die Mitglieder der Anwaltschaft. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die neue Übersicht über die ab 27.04.2020 geltenden systemrelevanten Bereiche für die Kita- und / oder Schulnotbetreuung veröffentlicht: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/liste-der-anspruchsberechtigten-berufe-gueltig-27-04-2020.pdf
Auf Betreiben der Rechtsanwaltskammer Berlin konnte mit Unterstützung des Berliner Anwaltsvereins und der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung durchgesetzt werden, dass die Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie das in den Kanzleien tätige Personal unter I. Ziffer 11 der Übersicht über die systemrelevanten Bereiche in die anspruchsberechtigten Berufsgruppen für eine Kita- und Schulnotversorgung aufgenommen werden. Unter anderem wurde dies damit begründet, dass der Anwaltschaft für das Funktionieren unseres Rechtsstaates in der aktuellen Krisensituation eine elementare Bedeutung zukommt; verwiesen wird auf die Verpflichtungen z.B. der Pflichtverteidiger und auf die besonders eilbedürftigen Verfahren in allen Rechtsgebieten.
Für die Insanspruchnahme eines Notbetreuungsplatzes darf keine Möglichkeit zur häuslichen Betreuung bestehen und es muss mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Berufsfeld tätig sein.
Das Formular für die notwendige Erklärung der Eltern kann unter dem o.g. Link heruntergeladen werden.