Keine Mindestnutzungsdauer für technische Geräte
Die Debatte um die sogenannte „geplante Obsoleszens“ ist kürzlich durch die Medien gegangen. Es wurde nachgewiesen, dass einige Hersteller technischer Geräte diese so konstruieren, dass sie etwa nach zwei Jahren, also bei Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, den Dienst quittieren. Nach Verjährung etwaiger Mängelansprüche bleibt dem Kunden dann nichts weiter übrig, als ein neues Gerät anzuschaffen. Haltbarkeitsgarantien werden für solche Geräte zumeist weder vom Verkäufer noch vom Hersteller abgegeben.
Der Umweltausschuss des Bundestages hat am 15. Mai 2013 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 17/13096) abgelehnt. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Der Antrag der Linken sah unter anderem folgende Eckpunkte vor, über die sich nachzudenken lohnt:
1. den Herstellern von in der Bundesrepublik Deutschland auf den Markt gebrachten Gebrauchsgütern sollen gesetzliche Vorgaben über die Feststellung und Ausweisung einer Mindestnutzungsdauer ihrer Produkte auferlegt werden;
2. die Beweislast für ein Ereignis, das die Mindestnutzungsdauer eines Produktes nicht erreichen lässt, wird dem Hersteller auferlegt;
3. es soll ein Gesetz geben, dass eine umfängliche Liste von Gebrauchsgütern mit zugewiesener Mindestnutzungsdauer enthält;
Beispielsweise sind die Mindestnutzungszeiten für die folgenden technischen Gebrauchsgüter nicht zu unterschreiten:
a.) 5 Jahre oder 100.000 km für Personenkraftwagen, mit Ausnahme von Verschleißteilen
b.) 5 Jahre für Kühlgeräte, Waschmaschinen und Wohnmöbel
c.) 3 Jahre für sonstige Küchenmaschinen
d.) 3 Jahre für Telekommunikations- und Unterhaltungselektronikgeräte
4. technisch nicht begründbare Sollbruchstellen und künstlich hervorgerufene – geplante –Funktionseinbußen, wie beispielsweise Blattzähler zur Funktionseinstellung bei Druckern, sollen verboten sein;
5. der leichte Austausch von Verschleiß- oder Verbrauchsteilen sowie die leichte Reparatur und Wartung soll möglichst durch die Nutzerin bzw. den Nutzer sichergestellt werden.
Im Umweltausschuss herrschte dabei keine Einigkeit. Die CDU/CSU bezweifelte, dass sich diese Regelungen umsetzen ließen. Dem schloss sich die SPD im Wesentlichen an. Nach Ansicht der FDP-Fraktion gebe es verschiedene Gründe, weshalb auch minderwertige Produkte sinnvoll sein könnten und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ging der Vorschlag der Linken sogar nicht weit genug. Im Ergebnis wird klar, dass das Problem um die geplante Obsoleszens noch auf unbestimmte Zeit bestehen bleibt.