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Schmidt, Schaum & Wilk
Rechtsanwälte PartG mbB
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Das Strafrecht beschäftigt sich mit der Verfolgung von Verbrechen und Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Daneben gibt es in vielen anderen Gesetzen gesonderte Strafvorschriften. Ordnungswidrigkeiten sind davon jedoch strikt zu trennen. Beide Rechtsbereiche gehören jedoch zum öffentlichen Recht. Im Strafrecht übernimmt die Staats- oder Amtsanwaltschaft die Strafverfolgung. Das Strafrecht besteht aus dem formellen Strafverfahrensrecht, geregelt in der Strafprozessordnung (StPO) sowie dem materiellen Strafrecht geregelt im Strafgesetzbuch (StGB). Letzteres regelt im engeren Sinne die Art der Bestrafung für ein spezifisches Verbrechen.

Das deutsche Strafrecht beurteilt eine Tat nach drei hauptsächlichen Komponenten. Zunächst einmal muss ein Täter eine Tat ausgeführt haben, die den äußeren (objektiven) und inneren (subjektiven) Tatbestand erfüllt. Im Subjektiven Tatbestand wird das Vorliegen des Vorsatzes oder von Fahrlässigkeit geprüft. Die zweite Komponente sieht vor, dass die Tat rechtswidrig gewesen sein muss, also einem zur Tatzeit gültigen Gesetz eindeutig widersprochen haben muss. Die dritte Komponente behandelt die Schuldhaftigkeit des Täters, also ob er sein getanes Unrecht erkennen und danach handeln konnte. Strafbar ist im Übrigen aber nicht nur der Täter, sondern auch mittelbar Beteiligte, die dem Täter Beihilfe leisteten oder ihn anstifteten. Bezüglich der Rechtsfolgen besteht ein weiter Spielraum, der für die Praxis sehr relevant ist. In Betracht kommen Freiheits- oder Geldstrafen, und diverse Nebenfolgen, wie zum Beispiel Fahrverbote im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Besonders relevant ist bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Frage, ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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