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Schmidt, Schaum & Wilk
Rechtsanwälte PartG mbB
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Mit einer Patientenverfügung können Menschen im Vorhinein festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen getroffen oder unterlassen werden sollen, falls sie selbst zu einer Entscheidung nicht mehr in der Lage sein sollten. Durch eine Patientenverfügung wird sichergestellt, dass der Patientenwille auch dann umgesetzt wird, wenn dieser Wille in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, mit welchem Sie genau festlegen können, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Hierdurch bewahren Sie Ihre Selbstbestimmung, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind. Ohne eine solche Patientenverfügung entscheiden die Ärzte über die Behandlung. Dabei sind Ärzte in Deutschland verpflichtet, alle möglichen lebensverlängernden Maßnahmen durchzuführen.

Was kann ich mit einer Patientenverfügung regeln?

In Ihrer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche bezogen auf medizinische und pflegerische Behandlung fest. Besonders wichtig sind die Antworten auf folgende Fragen:

  • Soll alles medizinisch Mögliche für mich getan werden?
  • Möchte ich unter allen Umständen am Leben gehalten werden?
  • Möchte ich lebenserhaltende Maßnahmen, selbst dann wenn ich starke und dauerhafte Schäden davontragen werde?
  • Möchte ich lebenserhaltende Maßnahmen, auch wenn ich nie wieder ansprechbar sein werde?
  • Wie wichtig ist Ihnen persönliche Unabhängigkeit im Alltag?
  • Wie stehe ich zur Organspende?

Brauche ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist für jeden Menschen grundsätzlich sinnvoll. Das Leben verläuft bekanntlich nicht immer nach Plan und schwere Krankheiten oder Unfälle können uns alle treffen. Natürlich ist das Risiko für ältere Menschen besonders hoch – doch auch junge und gesunde Menschen können plötzlich schwer erkranken oder durch einen Unfall zum Pflegefall werden. Mit einer Patientenverfügung gehen Sie auf Nummer sicher und nehmen Ihren Angehörigen im Ernstfall eine gehörige Last von den Schultern.

Dabei kann jede volljährige Person eine Patientenverfügung verfassen. Dabei muss die Person jedoch einwilligungsfähig sein, d.h., dass die Person sich der Bedeutung der Patientenverfügung bewusst sein und das Dokument aus freiem Willen verfassen muss.

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Eine Patientenverfügung bietet drei große Vorteile:

Für Sie selbst: Die Patientenverfügung garantiert Ihnen ein selbstbestimmtes Leben, auch wenn Sie nicht mehr eigenverantwortlich überlegen, entscheiden und handeln können. Ihre vorher festgelegten Wünsche werden dennoch respektiert und umgesetzt.

Für Angehörige: Wenn Sie schwerkrank sind oder einen Unfall haben, ist das eine ganz erhebliche Belastung für Ihre Angehörigen und Freunde. Mit einer Patientenverfügung wissen diese Personen, wie sie sich im Fall der Fälle zu verhalten haben und welche Entscheidungen Ihrem Willen entsprechen.

Für Ärzte: Ärzten und medizinischem Personal erleichtern Sie mit einer Patientenverfügung nicht nur die Arbeit sondern es können relevante Entscheidungen auch viel schneller getroffen werden, wenn Ihre Wünsche und Vorstellungen bereits schriftlich festgelegt sind.

Sollte ich mich juristisch beraten lassen?

Wir empfehlen, für die Abfassung einer Patientenverfügung rechtliche Unterstützung zu suchen. Eine Beratung zu einer Patientenverfügung ist definitiv von Vorteil, denn eine Patientenverfügung ist nur dann sinnvoll, wenn ihr Inhalt verständlich und widerspruchsfrei formuliert ist und den Willen vollständig abbildet. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Verfügung sollten hier keine Risiken bezogen auf die Wirksamkeit eingegangen werden.

Nicht ohne Grund gibt es bereits eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reichweite und dem Regelungsgehalt von Patientenverfügungen. So haben diverse Gerichte Patientenverfügungen als unwirksam eingestuft, weil diese nicht hinreichend konkret formuliert worden sind. Beispielsweise wurde bereits höchstrichterlich entschieden, dass die Patientenverfügung „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ viel zu unbestimmt und damit unwirksam ist.

Die Anwälte unserer Kanzlei haben dazu einen breiten Erfahrungsschatz und wissen aufgrund konkreter eigener Anwendungsfälle einerseits und den rechtlichen Vorgaben andererseits, worauf es im Detail ankommt und wie eine Patientenverfügung wirksam erstellt werden kann.

Muss eine Patientenverfügung notariell beurkundet oder beglaubigt werden?

Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Die Erklärung ist grundsätzlich mit der eigenhändigen Unterschrift wirksam und kann somit auch jederzeit geändert, ergänzt oder auch widerrufen werden

Eine Patientenverfügung kann zwar selbst erstellt werden. Es empfiehlt sich aber, eine Patientenverfügung durch einen Rechtsanwalt nach vorheriger Beratung erstellen zu lassen.

Die Patientenverfügung muss im Fall der Fälle aber auch verfügbar bzw. auffindbar sein. Insoweit sollten die bevollmächtigten Personen jedenfalls ein Exemplar besitzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, beim zentralen Vorsorgeregister, auf das auch die Betreuungsgerichte Zugriff haben, einen Vermerk zu hinterlassen, dass eine Patientenverfügung besteht.

Gern helfen wir bei der Formulierung einer Patientenverfügung und beraten Sie dazu, auf welche Aspekte zu achten ist und wie die Formulierungen auszufallen haben, damit diese auch zweifelsfrei verstanden und im Fall der Fälle umgesetzt werden können. Wir erklären Ihnen alles Erforderliche im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Umgang, der Aktualisierung, Veränderung oder dem Rückzug einer Patientenverfügung.

In diesem Zusammenhang spielt häufig auch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder eines Testaments eine Rolle. Wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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