Menü
Schmidt, Schaum & Wilk
Rechtsanwälte PartG mbB
Mo. - Do. 10:00 - 18:00 Uhr
Fr. 10:00 - 16:00 Uhr
Telefon 030 262 1009
Telefax 030 262 1000
Wichmannstraße 20, 10787 Berlin

Es kann frustrierend und belastend sein, wenn man mit der Arbeit seines Anwalts unzufrieden ist. Ein Anwalt sollte Ihr Anliegen kompetent, zuverlässig und engagiert vertreten. Doch was tun, wenn dies nicht der Fall ist? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Anwalt erfüllt seine Aufgaben nicht zu Ihrer Zufriedenheit.

1. Klären Sie die Situation im Gespräch

Der erste Schritt sollte immer ein direktes und offenes Gespräch mit Ihrem Anwalt sein. Schildern Sie Ihre Bedenken und geben Sie ihm die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Oft handelt es sich um Missverständnisse, die sich durch Kommunikation ausräumen lassen.

Typische Themen:

  • Unzureichende Kommunikation
  • Unklarer Ablauf des Mandats oder der nächsten Schritte
  • Unklare Kosten
  • Fehlende Rückmeldungen des Anwalts, Untätigkeit

Ein seriöser Anwalt wird Ihre Kritik ernst nehmen und versuchen, die Situation zu verbessern. Haben Sie dabei aber auch im Blick, dass Sie die Eilbedürftigkeit der Angelegenheiten sehr häufig anders einschätzen als der Rechtsanwalt. Sprechen Sie am besten gleich zu Anfang darüber, welche Erwartungshaltungen und Fristen bestehen und wie die Auslastung des Rechtsanwalts ist.

2. Prüfen Sie, ob eine Pflichtverletzung vorliegt

Wenn die Probleme gravierender Natur sind, sollten Sie prüfen, ob Ihr Anwalt gegen seine Berufs- oder Mandatspflichten verstoßen hat. Zu den wichtigsten Pflichten eines Anwalts gehören:

  • Sachverhaltsaufklärung: Ihr Anwalt muss alle relevanten Fakten sorgfältig ermitteln.
  • Rechtsprüfung: Er muss Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
  • Verschwiegenheitspflicht: Ihre Informationen müssen vertraulich behandelt werden.
  • Bearbeitung in angemessener Zeit: Der Anwalt darf nicht untätig sein und natürlich keine relevanten Fristen versäumen.
  • Unverzügliche Beantwortung: Der Rechtsanwalt hat Anfragen des Mandanten zeitnah zu beantworten.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann eine Anwaltshaftung begründen. Ob eine Pflichtverletzung Ihres Anwalts vorliegt, sollte immer mit einer gründlichen Prüfung der Sach- und Rechtslage beantwortet werden.

3. Rechtsanwalt wechseln

Wenn das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich gestört ist, sollten Sie über einen Anwaltswechsel nachdenken. Hierbei gilt es Folgendes zu beachten:

  • Kosten: Klären Sie, welche Kosten durch den Wechsel entstehen können.
  • Aktenübergabe: Ihr bisheriger Anwalt ist verpflichtet, Ihnen die Mandatsunterlagen auszuhändigen.
  • Fristen: Beachten Sie, dass wichtige Fristen durch den Wechsel nicht gefährdet werden dürfen.

Ein gut durchdachter Wechsel kann Ihnen helfen, die Situation zu verbessern und Ihre Rechte optimal zu vertreten. In taktischer Hinsicht gibt es je nach Einzelfall aber Besonderheiten zu beachten.

4. Fehler durch einen anderen Anwalt prüfen lassen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Anwalt gravierende Fehler gemacht hat, sollten Sie dies von einem anderen Anwalt prüfen lassen. Dieser kann die Arbeit des bisherigen Anwalts bewerten und feststellen, ob ein Fehler vorliegt. Dabei wird geprüft, ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen oder ein Vorgehen wegen Anwaltshaftung möglich ist. Eine unabhängige Überprüfung schafft Klarheit und hilft Ihnen, Ihre Optionen besser einzuschätzen. Ein erfahrener Anwalt wird Sie bei den nächsten Schritten umfassend beraten und unterstützen.

5. Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen

Falls ein Gespräch mit Ihrem Anwalt oder ein Wechsel nicht weiterhelfen, können Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Diese prüft, ob ein Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten vorliegt und kann Maßnahmen ergreifen.

Beachten Sie hierbei aber, dass die Rechtsanwaltskammer nicht prüft, ob ein Mandat inhaltlich ordnungsgemäß bearbeitet wurde, sondern lediglich, ob das anwaltliche Berufsrecht verletzt wurde. Insbesondere kann die Rechtsanwaltskammer auch keinen Schadensersatz zusprechen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig. Auch könnte an ein Schlichtungsverfahren gedacht werden, das von der Bundesrechtsanwaltskammer angeboten wird, aber voraussetzt, dass beide Parteien hieran mitwirken wollen.

6. Ansprüche wegen Anwaltshaftung geltend machen

Wenn Ihr Anwalt Ihnen durch einen Fehler einen Schaden zugefügt hat, besteht die Möglichkeit, Geld zurück zu fordern oder sogar Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn:

  • Fristen versäumt wurden.
  • Falsche rechtliche Einschätzungen zu einem Nachteil führten.
  • Essenzielle Informationen, z.B. Beweismittel nicht berücksichtigt wurden.

Ein anderer Anwalt kann Sie in einem solchen Verfahren unterstützen und dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Fazit

Unzufriedenheit mit einem Anwalt ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Mit einem klaren und strukturierten Vorgehen können Sie die Situation klären, Ihre Rechte wahren und, falls nötig, Schritte gegen den Anwalt einleiten. Die Frage „Schlechter Anwalt – was tun?“ lässt sich durch eine sachliche Analyse und gezielte Maßnahmen beantworten.

Falls Sie Unterstützung bei der Überprüfung eines Anwalts oder einem Wechsel benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Kostenfreies Erstgespräch

030 262 1009

Schmidt, Schaum & Wilk