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Schmidt, Schaum & Wilk
Rechtsanwälte PartG mbB
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Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln können (§ 164 BGB). Damit kann die bevollmächtigte Person gegenüber Dritten, Behörden und insbesondere auch vor Gericht als Ihr Stellvertreter auftreten. Natürlich bedarf es hierfür eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten.

Wichtig zu wissen ist, dass Ehepartner oder Kinder nicht automatisch zu Ihren gesetzlichen Vertretern werden, wenn Sie selbst nicht mehr zur Bewältigung Ihres Alltags imstande sind. Sie sollten den gesetzlichen Vertreter explizit mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen, weil anderenfalls das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer einsetzt, den Sie nicht einmal kennen.

Was kann ich mit der Vorsorgevollmacht regeln?

Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht im Wesentlichen drei Dinge regeln:

  • Wer soll der Bevollmächtigte sein?
  • Welche Aufgaben hat der Bevollmächtigte?
  • Welche Wünsche Ihrerseits hat der Bevollmächtigte zu beachten?

Der Bevollmächtigte kann grundsätzlich in allen wichtigen und juristisch relevanten Angelegenheiten für Sie aktiv werden – zum Beispiel bei Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfragen oder bei Wohnungsangelegenheiten. Wenn Sie außerdem eine Patientenverfügung erstellt haben, muss der Stellvertreter sich für Ihre Wünsche einsetzen und die Umsetzung des Dokuments einfordern.

Wichtig: Denken Sie daran, dass ihr gewerblicher Bereich auch betroffen sein kann. So sollten beispielsweise Gesellschafter einer GmbH mit der Vorsorgevollmacht auch regeln, was in Bezug auf die Gesellschafterstellung geschehen soll. Hierzu empfiehlt sich ebenfalls juristische Beratung.

Es können auch mehrere bzw. weitere Bevollmächtigte benannt werden. Es gibt schließlich keinen Zwang, dass der von Ihnen benannte Bevollmächtigte überhaupt tätig wird. Soweit mehrere Personen benannt werden, sollte aber unbedingt festgelegt werden, in welchen Fällen, welcher Bevollmächtigte agieren kann. Nicht sinnvoll wäre es, dass mehrere Bevollmächtigte gleichberechtigt für Sie agieren können, weil es insoweit zu unterschiedlichen Meinungen und Blockadehaltungen kommen kann. Zweckmäßig wäre es, dass der weitere Bevollmächtigte für den Fall bevollmächtigt wird, dass der erste Bevollmächtigte aus konkret benannten Gründen daran gehindert ist, für Sie tätig zu werden.

Ohne Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer bzw. Stellvertreter für Sie und dieser kümmert sich um alle Bereiche, die Sie nicht mehr übernehmen können.

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Während eine Patientenverfügung Ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen betrifft, bezieht sich die Vorsorgevollmacht auf jene Bereiche, für die gegebenenfalls ein gesetzlicher Vertreter notwendig ist. So ergänzen sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung optimal – denn die Schwerpunkte der der beiden Dokumente liegen in unterschiedlichen Bereichen (Medizin/Pflege & Recht).

Wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht gilt gewöhnlicherweise über den Tod hinaus. Das ist auch wichtig, damit Ihr Bevollmächtigter auch nach Ihrem Ableben in Ihrem Sinne handeln kann – und sich zum Beispiel um finanzielle Angelegenheiten, Auflösung der Wohnung, Kündigung von Verträgen oder Begleichen von Schulden kümmern kann.

Sie können die Vorsorgevollmacht jedoch auch jederzeit abändern oder ganz widerrufen.

Welche Vorteile bietet eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht nutzen Sie Ihr Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Der große Vorteil liegt darin, dass Sie Ihren gesetzlichen Vertreter selbst bestimmen und dieser sofort rechtskräftig für Sie tätig sein kann. So müssen Sie nicht erst warten, bis das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmt. In bestimmten Fällen ist der/die Bevollmächtigte jedoch an das Betreuungsrecht gebunden – zum Beispiel bei Maßnahmen, die Ihnen Ihre Freiheit entziehen oder bei risikoreichen medizinischen Behandlungen. Diese muss das Betreuungsgericht vor der Durchführung genehmigen.

Wie wird die Vorsorgevollmacht wirksam?

Ihre Vorsorgevollmacht wird mit Ihrer Unterschrift wirksam. Danach kann Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen Entscheidungen treffen, sobald dieser die Vorsorgevollmacht im Original vorlegt. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jedoch an bestimmte Bedingungen knüpfen: Zum Beispiel kann Ihre Vorsorgevollmacht erst wirksam werden, wenn Sie geschäftsunfähig sind und dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist.

Unwirksam wird die Vollmacht, wenn Sie sie widerrufen oder der Bevollmächtigte selbst verstirbt, oder geschäftsunfähig wird.

Wie ist die Vorsorgevollmacht aufzubewahren?

Da die Vorsorgevollmacht nur im Original gültig ist, müssen Sie sichergehen, dass die Vollmacht dem Bevollmächtigten im Notfall zur Verfügung steht. Die Vollmacht sollte also entweder an einem Ort aufbewahrt werden, der für den Bevollmächtigten zugänglich ist oder sie wird direkt an Ihren Bevollmächtigten ausgehändigt.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Vorsorgevollmacht bei dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Dies geht schnell, ist kostengünstig und weist im Notfall darauf hin, dass eine Vorsorgevollmacht existiert.

Wann brauche ich eine Bankvollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihr Bevollmächtigter zwar Vermögensangelegenheiten regeln, wobei jedoch für Bankgeschäfte in Ihrem Namen meist jedoch eine Bankvollmacht notwendig ist. Wie die Vorsorgevollmacht können Sie eine Bankvollmacht auf bestimmte Aktivitäten beschränken – zum Beispiel Kontoüberziehungen ausschließen, An- und Verkauf von Wertpapieren erlauben oder verbieten oder die Bankvollmacht auf Ihr Girokonto beschränken.

Sollte ich mich juristisch beraten lassen?

Wir empfehlen, für die Abfassung einer Vorsorgevollmacht rechtliche Unterstützung zu suchen. Eine Beratung zu einer Vorsorgevollmacht ist definitiv anzuraten, denn sie hat weitreichende Folgen und neben Vorteilen auch Risiken. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Vollmacht und dem breiten Spektrum an Regelungsmöglichkeiten sollten hier keine Risiken eingegangen werden.

Dies gilt umso mehr, wenn neben privaten Dingen auch unternehmerische Regelungen Gegenstand der Vorsorgevollmacht sein sollen. Zu den Regelungsmöglichkeiten beraten wir Sie gern.

Zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht empfiehlt sich in diesem Zusammenhang auch die Erstellung einer Patientenverfügung. Darüber hinaus ersetzt die Vorsorgevollmacht kein Testament. Soweit Sie also über Ihren Nachlass mithilfe eines Testaments verfügen wollen und dazu Unterstützung benötigen, nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.

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