Es gibt eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, deren Vor- und Nachteile unserer Kanzlei aus der Erfahrung vertraut sind. Dementsprechend beraten wir Sie gern in allen Fragen betreffend einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer Unternehmergesellschaft (UG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), aber auch bezüglich einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Aktiengesellschaft (AG) oder typengemischten Gesellschaftsformen.
Zu unserem Service gehört dabei zum einen die fachkundige Hilfe bei der Konzeption und Formulierung von Gesellschaftsverträgen, aber auch bei späteren Änderungen von Verträgen, Satzungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Des Weiteren helfen wir gern bei der Vorbereitung von Gesellschaftsbeschlüssen und beraten Sie bezüglich der optimalen Durchführung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen.
Gründungswillige finden bei uns den optimalen Ansprechpartner für eine Gründungsberatung und die richtige Wahl der entsprechenden Gesellschaftsform.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR ist eine Personengesellschaft, also ein Zusammenschluss natürlicher Personen. Der Zusammenschluss kann, muss aber nicht beruflicher Natur sein. In der Praxis eignet sich eine GbR zwar für den Geschäftsbetrieb, diese Unternehmensform birgt jedoch mehr Risiken als andere. Zwar ist keine Bildung festen Stammkapitals erforderlich. Allerdings haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Gesamtheit der Gesellschafter haftet dabei als Gesamtschuldner. Problematisch ist dabei, dass Gesellschafter auch nach der Auflösung der Gesellschafter noch für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft nachhaften.
Unternehmergesellschaften (UG)
Die Unternehmergesellschaft gibt Gründern in Deutschland seit 2008 die Möglichkeit, ein haftungsbeschränktes Unternehmen aufzubauen, ohne anfangs über das für eine GmbH nötige Stammkapital verfügen zu müssen. Die UG gilt deswegen auch als deutsche Antwort auf die Gesellschaftsform der Limited (Ltd) aus dem Anglo-Amerikanischen Raum.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine GmbH ist die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Hierzulande gilt die GmbH als höchst verlässliche und seriöse Unternehmensform und wird deshalb schon aus Marketinggründen gerne verwendet.
Wir beraten Sie gern, wenn es um den Entwurf oder die Änderung des Gesellschaftsvertrages geht oder wenn Gesellschafterversammlungen oder -beschlüsse vorbereitet werden sollen.
Nicht zu vernachlässigen ist das immense Haftungsrisiko der Geschäftsführer einer GmbH. Zumeist wissen die Geschäftsführer nicht, welchen konkreten Haftungsgefahren Sie sich aussetzen und wie sie den bestehenden Risiken, die zum Teil existenzbedrohend sein können, begegnen müssen.
Offene Handelsgesellschaften (OHG)
Eine OHG ist eine Personenhandelsgesellschaft, die spezifisch für das Handelsgewerbe genutzt wird. Eine OHG kann dabei auch eine haftungsbeschränkte Gesellschaft sein. Sie wird dann beispielsweise zu einer OHGmbH oder einer GmbH & Co. OHG.
Kommanditgesellschaften (KG)
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Sonderform der Handelsgesellschaft, bei der nur mindestens ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der KG haftet (der sogenannte Komplementär), während die sogenannten Kommanditisten nur beschränkt haften. Dabei kann auch eine Kapitalgesellschaft der Komplementär sein, wie etwa in einer GmbH & Co. KG.
Aktiengesellschaften (AG)
Eine Aktiengesellschaft ist die international wohl bedeutendste Gesellschaftsform. Diese Art von Kapitalgesellschaft benötigt auf jeden Fall umfassende rechtliche Beratung, denn die Beteiligung von Aktionären erhöht auch die Verantwortung der Unternehmensführung. Wir bereiten gern Hauptversammlungen vor, damit nicht, wie in der Praxis häufig, sogenannte Berufskläger Mängel bei der Einberufung oder Durchführung der Hauptversammlung zum Anlass nehmen, dort gefasste Beschlüsse zu torpedieren oder den Geschäftsbetrieb lahmzulegen.
Im Zuge einer Gesetzesnovelle sind mittlerweile auch Hauptversammlungen möglich, die über das Internet z.B. per Videochat durchgeführt werden. Wir beraten Sie gern hierzu, stehen Ihnen jedoch auch für die Gestaltung und Änderung Ihrer Satzung zur Verfügung und beraten die Vorstände und Aufsichtsräte.
Typengemischte Gesellschaften
Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Gesellschaftsformen zu kombinieren. So kann man etwa eine Kommanditgesellschaft gründen, deren Komplementär eine GmbH ist. So haftet für die KG nur die haftungsbeschränkte GmbH, aber man genießt trotzdem die Vorteile einer Personengesellschaft, zum Beispiel die Nicht-Veranlagung zur Körperschaftssteuer.