Die Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen ist ein Vorhaben, das häufig viel Brisanz beinhaltet – vor allem, wenn Gesellschafter ausgetauscht werden oder Anteile übertragen werden. Hier ist es essentiell, die Gesetze und Regularien zu kennen und effektiv anwenden zu können, damit der Geschäftsbetrieb nicht darunter zu leiden hat. Holen Sie sich in jedem Fall rechtliche Beratung, damit kein Vertrag zu Ihrem Nachteil als Gesellschafter geändert wird oder diesbezügliche Beschlüsse sich im Nachhinein als unwirksam oder anfechtbar herausstellen.
Häufiger Zankapfel ist dabei immer wieder der Entschädigungsanspruch eines ausscheidenden oder ausgeschlossenen Gesellschafters. Sind die vertraglichen Grundlagen hierzu ungenau oder wie in der Praxis häufig anzutreffen, sogar grundlegend falsch, so kann dies zur Folge haben, dass sich noch Jahre nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters herausstellt, dass sich der entsprechende Gesellschaftsbeschluss aufgrund vertraglicher Fehler nachträglich als unwirksam herausstellt. Dies hat die sehr unangenehme Konsequenz, dass der vermeintlich ausgeschlossene Gesellschafter rückwirkend beispielweise Gewinnbeteiligungen verlangen kann und die in der Zwischenzeit ohne ihn gefassten Gesellschafterbeschlüsse unwirksam sind.
Diesem und anderen Risiken können Sie durch unsere fachmännische Beratung entgegenwirken.