Das Urheberrecht ist aktuell häufig in den Schlagzeilen zu finden, denn der öffentliche Diskurs behandelt diesbezüglich gerade die Sinnhaftigkeit einer Neubewertung des rechtlichen Schutzes geistigen Eigentums. Im Anwendungsfall bleibt aber natürlich das geltende Recht maßgeblich und das sieht in umfangreichem Maße den Schutz von kreativen Schöpfungsleistungen vor.
Gewerbliche Schutzrechte gewinnen als Vermögenswerte eines Unternehmens kontinuierlich an Bedeutung. Entsprechend wichtig ist es, Innovationen bestmöglich zu schützen, Strategien zu ihrer Verwertung zu entwickeln und Rechtsverletzungen erfolgreich entgegenzutreten. Das Urheberrecht behandelt dabei zunächst den Schutz der kreativen Leistung als solche. Die Musik eines Komponisten, das Bild eines Malers oder Grafikers oder auch der Text eines Schriftstellers unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen nicht ohne weiteres ganz oder in Teilen kopiert, aufgeführt, gesendet oder sonst irgendwie verwendet werden. Der Gesetzgeber hat hierzu klare Regelungen getroffen, die dafür Sorge tragen, dass schöpferische Leistung dieselbe Anerkennung und denselben Schutz genießt wie ihre Äquivalente in Produktion oder Dienstleistung. Das Urheberrecht regelt aber auch die wirtschaftliche Verwendbarkeit dieser geistigen Leistungen. Dazu gehört dann beispielsweise der Schutz der Produzenten von Tonträgern oder Filmen, der Verlage und Sendeunternehmen, aber auch der interpretierenden Künstler, also der Sänger und Schauspieler.
Unsere Kanzlei bietet individuelle Rechtsberatung in allen Fragen des Urheberrechts. Wir kümmern uns im Auftrag von Urhebern, Leistungsschutzberechtigten oder Medienunternehmer um deren Belange und vertreten sie im Falle einer Verletzung ihrer Urheberrechte. Unsere Dienste gelten natürlich auch für Personen oder Unternehmen, denen Urheberrechtsverletzungen unterstellt werden und die die daraus resultierenden Ansprüche der Inhaber rechtskonform abwehren möchten Dabei geht es hauptsächlich um Forderungen sogenannter Abmahnkanzleien, die in Kooperation mit unternehmen, die die Rechte an einem Werk innehaben, einen eigenen Industriezweig, eine „Abmahnindustrie“ entwickelt haben. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, dann wenden Sie sich schnellstmöglich an uns. Nehmen Sie zuvor keinen Kontakt mit der Gegenseite auf und unterschreiben die keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. In jedem Fall widmen wir uns diesen Belangen mit optimaler Fachkenntnis und größter Sorgfalt, um zu einem für Sie bestmöglichen Ergebnis zu gelangen.