Das Mieten von Sachen, Fahrzeugen, Wohnungen und Häusern ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Gerade im Bereich des Immobilienrechts kommt es sehr häufig auf mietrechtliche Fragestellungen an. Dieses weit gefasste Rechtsgebiet umfasst unter anderem das klassische Wohnraummietrecht, aber auch das Gewerberaummietrecht.
In beiden Bereichen treten zwischen Vermieter und Mieter oftmals unterschiedliche Ansichten zutage, z.B. über die Frage der zu zahlenden Miete, der Art des Gebrauchs der Mietsache oder auch den Zeitpunkt von Beginn und Ende eines Mietverhältnisses. Welche Regelungen jeweils anzuwenden sind, entscheidet sich im Wesentlichen nicht nur nach der Mietsache (z.B. ob es sich um Sachen, Räume, Wohnräume, Grundstücke o.ä. handelt), sondern auch danach, ob die Überlassung der Mietsache auf bestimmte oder unbestimmte Zeit erfolgte.
Als Sonderform der Miete ist die Pacht bekannt, bei der vereinbart ist, dass dem Mieter nicht nur die Nutzung, sondern auch der Ertrag der Mietsache zusteht.
Sollten Sie als Vermieter oder Mieter Fragen in mietrechtlicher Hinsicht haben, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.“