Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, kann in Situationen geraten, in denen ein Rechtsbeistand hilfreich ist. Dies kann z.B. die außergerichtliche und gerichtliche Verkehrsunfallregulierung mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners und ggf. dem Unfallgegner/Schädiger selbst sein. Regelmäßig beraten wir in den Bereichen:
- Schadensersatz wegen Sachschäden am Fahrzeug,
- Abschlepp- und Bergungskosten,
- Sachverständigen-/Gutachterkosten,
- Rechtsanwaltskosten,
- Heilbehandlungskosten,
- Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallersatz,
- Verdienstausfall / Haushaltsführungsschaden,
- Schmerzensgeld für seelische und psychische Schäden,
- Dauerhafte Beeinträchtigungen bzw. Rentenansprüche.
Viele Geschädigten wissen leider nicht, dass sie – soweit sie keine Mitschuld am Verkehrsunfall tragen – oftmals auch einen Anspruch gegen den Schädiger, Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung auf vollständigen Ersatz der notwendigen Rechtsanwaltskosten haben. Aus dieser Unkenntnis heraus scheuen viele Geschädigte den Gang zum Rechtsanwalt, woraus ihnen häufig wirtschaftliche Nachteile erwachsen, z.B. geringere Schadensersatzzahlungen, als dies bei Mandatierung eines Rechtsanwalts der Fall wäre.
Sollten Sie in einem verkehrszivilrechtlichen Bereich anwaltliche Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.