Als Wirtschaftskanzlei widmen wir uns selbstverständlich vertieft dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Wir legen vor allem bereits bei der Gesellschaftsgründung und bei der Beratung von Geschäftsführern Wert auf eine frühzeitige Aufklärung über strafrechtliche Faktoren, um unsere Mandanten vor Strafverfolgung zu bewahren.
Wir verteidigen jedoch auch Mandanten, die im Bereich des allgemeinen Strafrechts mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Die Situation, Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, ist eine sehr unangenehme und bedeutet in der Praxis erhebliche Belastungen. Ein Beschuldigter hat jedoch auch umfangreiche Rechte, die ihm per Gesetz zustehen. Wir sind der Ansicht, dass jeder Mensch, egal ob schuldig oder unschuldig, das Recht auf ein faires und vor allem fehlerfreies und gerechtes Verfahren im Sinne der deutschen Strafprozessordnung hat. Die jahrelange Praxis zeigt, dass Strafverteidiger eine unverzichtbare Größe zur Wahrung der Rechte von Beschuldigten, aber auch Verletzten einer Straftat darstellen. Kein Richter und kein Staatsanwalt arbeitet immer fehlerfrei.
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, dann kontaktieren Sie uns so früh wie möglich. Wir entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie. Als Grundsatz gilt, dass ohne einen Verteidiger ein Beschuldigter keinerlei Aussagen tätigen sollte.
Wir stehen selbstverständlich aber auch den Opfern einer Straftat zur Verfügung und erwägen, wie der Täter verfolgt und bestraft werden kann und erörtern die Möglichkeiten des Privat- oder Nebenklage- oder Adhäsionsverfahrens oder anderen Möglichkeiten, erlittenes Unrecht wiedergutzumachen oder erlittene Schäden zu ersetzen.