Unternehmerische Entscheidungen sind nicht nur von marktstrategischem Wert, sondern haben stets auch eine nicht unerhebliche rechtliche Komponente. Jede Entscheidung ist einer gewissen Tragweite unterworfen und sollte deshalb mithilfe entsprechender Expertise vorab analysiert werden, um etwaige juristische oder finanzielle Folgen möglichst exakt einschätzen zu können. Daher begleiten wir zahlreiche Unternehmen seit vielen Jahren und tragen dazu bei, dass diese Unternehmen sich besser als andere Unternehmen ihres Marktzweiges etabliert haben und größere Gewinne erzielen.
Das Fertigen oder Prüfen von Verträgen spielt dabei eine essentielle Rolle. Im Rahmen des Vertragsrechts stellen wir unseren Mandanten unsere Erfahrungen und unsere Kompetenz zur Verfügung. Gerade bei Gesellschaftsverträgen, aber auch Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Verträgen baut sich unter Geschäftspartnern häufig eine angenehm freundschaftliche Atmosphäre auf, die nicht wenige dazu verleitet, auf detaillierte Regelungen in schriftlicher Form zu verzichten. Oft spielen dabei falsche Rücksichtnahmen oder Angst vor Unhöflichkeit eine Rolle. Doch die Erfahrung lehrt, dass es umso weniger Streit und kostspielige Verfahren gibt, desto genauer und sattelfester vorab mögliche Szenarien thematisiert und mögliche Lösungen vertraglich festgesetzt wurden. Wir helfen Ihnen bei der Fassung von Verträgen und Beschlüssen und beraten Sie gern professionell und vertraulich bezüglich der möglichen Alternativen im Falle einer Änderung der Gesellschaftsform oder der Gesellschafterstruktur oder gar der möglichst unkomplizierten Auflösung einer Gesellschaft.
Häufig geht es auch um den Schutz von Unternehmenswerten oder Produkten. Bei Fragen aus dem Bereich des Urheberrechts stehen wir unseren Mandanten gern zur Seite.
Wir beraten unsere Mandanten darüber hinaus bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht. Gründungswillige finden bei uns den optimalen Ansprechpartner für eine Gründungsberatung. Dabei spielt die Frage der richtigen Gesellschaftsform selbstverständlich eine zentrale Rolle. Aus der Erfahrung heraus können wir jedoch sagen, dass die Mehrheit von Unternehmensgründern dabei die potentiellen Probleme und Risiken der Zusammenarbeit mit anderen Menschen innerhalb eines gemeinsamen Unternehmens verkennt. Doch gerade die Phase der Unternehmensgründung ist dabei der richtige Zeitpunkt, um über diese Dinge zu sprechen, da dort die Weichen gestellt werden und die weitere Zusammenarbeit zum Beispiel im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages festgelegt wird. Ist der Streit zwischen den beteiligten Personen einer Gesellschaft erst einmal entbrannt, geht es ohne anwaltliche Hilfe zumeist nicht mehr. In diesem Fall kämpfen wir selbstverständlich ganzg besonders für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten.
Gerade die zukünftigen Geschäftsführer erfassen die Risiken ihrer Tätigkeit häufig nicht in Gänze und verkennen beispielsweise Haftungsrisiken und spezielle Konstellationen des Insolvenzrechts. Dieses wichtige Thema sollte so früh wie möglich diskutiert werden, denn häufig übersehen Unternehmer oder Geschäftsführer die damit verbundenen Gefahren oder kennen weder die Folgen einer Insolvenz noch geeignete Maßnahmen sie zu erkennen, von vornherein zu verhindern oder später abzuwenden, um das Unternehmen zu sanieren.
Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Vorbereitung von Gesellschaftsbeschlüssen und beraten Sie bezüglich der optimalen Durchführung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen.
Nicht nur im Rahmen von Unternehmensgründungen spielt die Frage eines geeigneten Standortes eine zentrale Rolle. Im Berech des Immobilienrechts oder konkreter des gewerblichen Mietrechts stehen wir unseren Mandanten ebenso zur Verfügung wie bei allen Fragen rund um das Maklerrecht.