Allgemeines Zivilrecht beherrscht unser tägliches Leben und bildet die Grundlage des Rechtsverkehrs. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im Bügerlichen Gesetzbuch (BGB).
Das Allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen und ist somit das Fundament des privaten Rechts, das im Gegensatz zum öffentlichen Recht ohne staatlichen Einfluss auskommt. In der Praxis gestalten privatrechtliche Verträge in den meisten Fällen diese Beziehungen. Daneben existiert das sogenannte Sonderprivatrecht, das unter anderem das Arbeitsrecht und das Mietrecht beinhaltet. Eine weitere Spezialmaterie stellt das Internationale Privatrecht dar und behandelt vornehmlich die Frage nach der Anwendbarkeit von nationalem materiellen oder prozessualen Recht bei einem grenzüberschreitenden Charakter.
Das Zivilrecht im engeren Sinne umfasst vor allem vier große Bereiche. Das Schuldrecht regelt vertragliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse, die im Zweifelsfall anwaltlich zu gestalten oder abzuwickeln sind. Das betrifft vor allem die Nichterfüllung einer Schuld sowie den Verzug oder sonstige Pflichtverletzungen. Der zweite Bereich umfasst das Sachenrecht. Dieses behandelt die Rechtsverhältnisse an körperlichen Gegenständen, also beweglichen Sachen und nichtkörperlichen Sachen, wie Grundstücke. Das zentrale Thema dieses Rechtsbereichs ist die Regelung von Besitz und Eigentum und der Übertragung der genannten Güter. Ein dritter Bereich behandelt das Familienrecht. Hier werden die Rechtsverhältnisse zwischen verwandten oder durch Ehe und Partnerschaft verbundenen Personen thematisiert. Dazu gehört jedoch auch die Regelungsfunktion gesetzlicher Vertretungsansprüche, etwa im Fall von Vormundschaft und Pflege. Ein letztes Feld bildet das Erbrecht. Das Recht, den eigenen Besitz zu vererben oder den eines Verstorbenen zu erben, ist im deutschen Grundgesetz verankert und ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sehr komplex. Zudem wurde es erst 2010 wesentlich modifiziert und eine rechtliche Beratung im Erbschaftsfall ist dringend angeraten.
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere gesonderten Informationen rund um die Themen der Patientenverfügung , der Vorsorgevollmacht und des Testaments.
Das Allgemeine Zivilrecht ist ein außerordentlich vielseitiger Rechtsbereich, der eine immense Zahl an vorstellbaren Streitfällen und Unregelmäßigkeiten kennt. Wenn Sie in einem der oben skizzierten privatrechtlichen Bereiche Beratung oder Vertretung benötigen, dann treten Sie gern in Kontakt mit uns.