Der Ablauf im Anwaltsinkasso
- 1. Mahnen Sie den Kunden
- 2. Geben Sie den Fall an uns ab
- 3. Wir kümmern uns um Ihren Fall
- 4. Fragen & Antworten
Die nicht beglichenen Rechnungen eines Schuldners sind für jeden Unternehmer ein Graus. Oft reihen sich Ausreden, Vertröstungen und nicht eingehaltene Versprechungen aneinander und immer wieder schreckt man als Gläubiger vor drastischen Schritten zurück, um den Schuldner nicht als zukünftigen Auftraggeber zu verlieren. Doch irgendwann kommt der Punkt, an dem Sie sich holen sollten, was Ihnen zusteht.
Wir betreiben unter anderem das Forderungsmanagement für Telekommunikationsunternehmen, Dienstleister, Gesundheitszentren, Ärzte und Praxisgemeinschaften sowie für Vereine. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen bei der Beitreibung von Vergütungen für Dienstleistungen aus dem Gesundheitssektor oder bei der Beitreibung von Mitgliedsbeiträgen.
Unser Anwaltsinkasso unterstützt Sie!
Unser Anwaltsinkasso hilft Ihnen schnell an Ihr Geld zu kommen. Die Kosten unserer Beauftragung sowie Verzugszinsen werden bei Ihrem Kostenschuldner gleich mit in Rechnung gestellt. Erfahrungsgemäß ist schon der Briefkopf einer Anwaltskanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen hilfreich. Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch gern bei der Erstellung oder Überprüfung Ihrer Verträge und Rechnungen, denn nicht selten liegt dort die eine oder andere Unregelmäßigkeit, die sich findige Schuldner zunutze machen. Des Weiteren übernehmen wir selbstverständlich auch die Vertretung Ihrer Interessen in einem möglichen Gerichtsverfahren. Ebenso denkbar ist eine Zwangsvollstreckung bei Ihren Schuldnern, bei der wir Ihnen behilflich sein können. Das gilt im Übrigen auch für das Ausland, sollte sich Ihr Schuldner in ein anderes Land abgesetzt haben.
Inkassounternehmen können zwar außergerichtlich Schuldner zur Zahlung auffordern, geben solche Fälle aber an Rechtsanwälte ab, sobald der Schuldner nicht reagiert und ein gerichtliches Verfahren notwendig wird. Hierdurch entstehende Mehrkosten können vermieden werden, indem gleich zu Beginn ein Rechtsanwalt mit der Beitreibung der offenen Forderungen mandatiert wird und dieses Verfahren dann ggf. bis zur Beitreibung in der Zwangsvollstreckung betreuen kann.
Für den außergerichtlichen Bereich des Inkassowesens ist es uns berufsrechtlich gestattet, unseren Mandanten besonders günstige Konditionen anzubieten, die erheblich unter den durchschnittlichen Gebühren von Inkassounternehmen oder anderer Rechtsanwaltskanzleien liegen. Bitte nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf oder senden uns direkt einen Inkassoauftrag zu.
Ablauf im Anwaltsinkasso
1. Mahnen Sie den Kunden
Wir empfehlen, den Kunden rechtssicher in Zahlungsverzug zu setzen, damit alle Verzugsschäden durch uns mit geltend gemacht werden können. Wird der Schuldner in Verzug gesetzt, sind beispielsweise Verzugszinsen und die Kosten unserer Beauftragung vom Schuldner ebenfalls zu erstatten.
2. Geben Sie den Fall an uns ab
Zur Fallbearbeitung benötigen wir zunächst lediglich eine Information darüber, seit wann der Schuldner sich mit welchem Betrag in Verzug befindet sowie dessen Kontaktdaten. Dazu empfehlen wir, uns eine Kopie der Rechnung und Mahnung(en) zuzusenden. Weitere Unterlagen sind noch nicht erforderlich. Diese könnten allenfalls dann nachgefordert werden, wenn der Schuldner die Forderung für unberechtigt hält oder es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Für die Übertragung des Falls bestehen mehrere Möglichkeiten: Sie können
- Ihre eigenen Unterlagen (Rechnung, eigene Mahnung, ggf. weitere Unterlagen) über unser Kontaktformular hochladen.
- Unseren Inkassoauftrag ausfüllen und über das Kontaktformular hochladen.
- Die Unterlagen/den Inkassoauftrag auch per E-Mail, Fax oder mit der Post an uns senden.
- Wenn Sie es wünschen, einen persönlichen Termin für die Übergabe vereinbaren.
Wir bieten unseren Mandanten darüber hinaus auch zusätzliche Möglichkeiten, die individuell abzustimmen sind. So kommt ebenfalls die Übersendung von Excellisten oder eine andere technische Lösung der Datenübertragung in Betracht, die mit unserer IT abzustimmen wäre.
3. Wir kümmern uns um Ihren Fall
Nach Eingang der Unterlagen legen wir eine Akte an und versenden binnen kürzester Zeit das anwaltliche Mahnschreiben. In Abhängigkeit der Reaktion zahlen wir dann bereits erhaltene Gelder an Sie aus oder führen das Verfahren weiter. Wir passen uns bei der Fallbearbeitung gern auch an die Wünsche und Anforderungen unserer Mandanten an; einige Mandanten wollen über jeden Verfahrensschritt informiert werden, andere wiederum möchten erst informiert werden, wenn der Fall abgeschlossen ist. Wir richten uns ganz nach Ihnen und freuen uns, wenn wir Ihnen unnötige Arbeit abnehmen und mit unserer Dienstleistung Ihren wirtschaftlichen Erfolg sichern können.
4. Fragen & Antworten
Am häufigsten werden die Kontenpfändung, die Lohnpfändung sowie die Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners vorgenommen.