Jeder wichtige Geschäftsbeschluss bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Das gilt für betriebswirtschaftliche Fragen genauso wie für juristische. Wir empfehlen, jeden weitreichenden Beschluss vorab rechtlich prüfen zu lassen, um vor bösen Überraschungen sicher zu sein. Häufig erkennen die handelnden Personen in der Gesellschaft die Tragweite einer bestimmten Entscheidung nicht oder erst zu spät. Wenn Sie bei Ihren Entscheidungen auf Nummer sicher gehen wollen, wenden Sie sich an uns, damit wir mit äußerster Diskretion die Tragweite und eventuelle Risiken analysieren und Ihnen mögliche Alternativen aufzeigen können.
Im Bereich des GmbH-Rechts taucht dabei beispielsweise immer wieder die Konstellation um den Entschädigungsanspruch eines ausscheidenden oder ausgeschlossenen Gesellschafters auf. Sind die vertraglichen Grundlagen hierzu ungenau oder wie in der Praxis häufig anzutreffen, sogar grundlegend falsch, so kann dies zur Folge haben, dass sich noch Jahre nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters herausstellt, dass sich der entsprechende Gesellschaftsbeschluss nachträglich als unwirksam herausstellt. Dies hat die sehr unangenehme Konsequenz, dass der vermeintlich ausgeschlossene Gesellschafter rückwirkend beispielweise Gewinnbeteiligungen verlangen kann und die in der Zwischenzeit ohne ihn gefassten Gesellschafterbeschlüsse unwirksam sind.
Diesem und anderen Risiken können Sie durch unsere fachmännische Beratung entgegenwirken. Bitte kontaktieren Sie uns in Fragen rund um Ihr Unternehmen.