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Schmidt, Schaum & Wilk
Rechtsanwälte PartG mbB
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Eine drohende Insolvenz kann jeden völlig unvorbereitet treffen. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für selbständige Gewerbetreibende und große Unternehmen. In jedem Fall gilt es, die Zahlungsunfähigkeit wenn möglich zu verhindern oder aber zumindest so zu gestalten, dass es für die maßgeblichen Personen nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen oder Durchgriffshaftungen kommt. Je früher man sich dabei an professionelle Berater wendet, umso mehr Handlungsalternativen bieten sich. Unsere Kanzlei berät Sie gern in allen Fällen rund um das Insolvenzrecht. Wir vertreten Ihre Interessen vor Ihren Gläubigern, vor dem Insolvenzverwalter und auch vor Gericht. Zugleich beraten wir aber natürlich auch Gläubiger und Gläubigergemeinschaften, die in einem Insolvenzverfahren ihre jeweiligen Interessen vertreten wollen.

Eine Unternehmensinsolvenz kann weitreichende Folgen für Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und nicht zuletzt auch für die Geschäftsführer und Gesellschafter haben. Bei den ersten Anzeichen einer drohenden Insolvenz sollten Sie daher mit uns in Kontakt treten, damit wir gemeinsam analysieren können, wie eine Insolvenz vielleicht noch abgewendet werden kann. Sollte es dafür zu spät sein, so werden wir alles tun, damit Ihr Unternehmen mit den Gläubigern einen Kompromiss finden kann. Im besten Fall führt dies zu einer Gesundung Ihres Unternehmens, in jedem Fall aber für einen erträglichen Ausgang des Verfahrens, da die Gläubiger sich oft kooperativ zeigen, wenn sich andernfalls ein weitreichender Ausfall Ihrer Außenstände abzeichnet.

Die Privat- oder Verbraucherinsolvenz ist nicht minder gefährlich. Selbst eigentlich erfolgreiche und umsichtige Menschen können durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder eine teure Scheidung schnell in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Die Folgen sind Überschuldung, Insolvenz und damit einschneidende Verluste in der Lebensqualität. Lassen Sie sich frühestmöglich von uns beraten, damit wir mit Ihnen an einer Restschuldbefreiung arbeiten können und mit dem Insolvenzverwalter der Gläubigerversammlung einen Kompromiss finden können, der Ihnen nicht all das nimmt, was Sie sich womöglich über Jahre aufgebaut haben.

Insolvenzstrafrecht

Im Zuge von Insolvenzverfahren sehen manche in ihrer Verzweiflung keinen anderen Ausweg mehr als die Durchführung von strafbaren Handlungen wie Bilanzfälschung, Veruntreuung, die Übermittlung falscher Angaben gegenüber Prüfern oder die Insolvenzverschleppung. Auf der anderen Seite geraten insbesondere die Geschäftsführer von GmbHs schnell in strafrechtlich relevante Sachverhalte, ohne dies zu bemerken. Dies schützt sie aber nicht vor den Empfindlichen Folgen solcher Strafverfahren. Sowohl Gläubigern als auch Schuldnern steht dabei trotz allem eine professionelle Rechtsberatung zu. Wir beraten Sie gern, wenn Sie gegen das Insolvenzstrafrecht verstoßen haben oder gegen einen solchen Verstoß vorgehen möchten.

Gesellschaftsrecht in der Insolvenz

Befinden sich Unternehmen in einem Insolvenzverfahren, so spielt auch das Gesellschaftsrecht eine Rolle. Zum Teil ergeben sich dann hochkomplexe Situationen, die ohne Rechtsberatung kaum zu durchschauen sind. Häufige Konstellation zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens für ein Unternehmen ist die Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen. Wir helfen Ihnen bezüglich gesellschaftsrechtlicher Fragen, unter anderem zu den Themen Unternehmenskauf und –verkauf sowie der Umwandlung insolventer oder insolvenzbedrohter Unternehmen.

 

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften

Besonders für Geschäftsführer von Gesellschaften und AG-Vorstände und Aufsichtsräte bedeutet eine Insolvenz auch immer eine weiterführende Bedrohung ihres persönlichen Vermögens und sogar ihrer individuellen Freiheit, denn sie haften im schlimmsten Fall persönlich und werden möglicherweise strafrechtlich verfolgt. Dabei weiß der Geschäftsführer häufig nicht einmal, dass er sich strafbar machen könnte oder bereits gemacht hat. Wappnen Sie sich dagegen und besprechen Sie mit uns Vermeidungsstrategien sowie das richtige Verhalten in der Insolvenz.

 

Privatinsolvenz

Seit 1999 haben Privatpersonen und ehemalige Selbständige die Möglichkeit, eine private Insolvenz anzumelden, um die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu bekommen. Auch bei einer Verbraucherinsolvenz ist rechtliche Beratung unerlässlich. Oft kann durch Verhandlungen mit den Gläubigern in einer außergerichtlichen Einigung eine Insolvenz verhindert werden. Doch auch im Insolvenzfall bieten wir Ihnen unsere Hilfe an. Die Verfahrenskosten können dabei mehrere Jahre lang gestundet werden. Im Erfolgsfall sind Sie nach der sogenannten Wohlverhaltensperiode schuldenfrei und können noch einmal von vorn beginnen.

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