Herr Rechtsanwalt Stephan A. Wilk absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Anschließend führte er das Rechtsreferendariat in Berlin durch und erwarb das 2. Staatsexamen.
Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin im Jahre 2008 war Herr Wilk mehrere Jahre als angestellter Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig, die überwiegend Mandate im Arbeitsrecht und Forderungsmanagement, aber auch im gesamten sonstigen Zivilrecht betreute. Seit Anfang 2013 ist Herr Wilk als selbständiger Rechtsanwalt tätig. 2014 gründete er mit Herrn Rechtsanwalt Henning Schaum die Kanzlei Schaum & Wilk Rechtsanwälte und in 2016 gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Schmidt, die Kanzlei Schmidt, Schaum & Wilk.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält Herr Wilk Vorträge und Seminare zum Thema Arbeitsrecht und Vorsorgevollmacht, bisher u.a. für Führungskräfte einer international tätigen Hotelkette sowie für ein deutschlandweit tätiges Finanzberatungsunternehmen.
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