Die Gründungsberatung ist ein sehr wichtiger und vor allem empfehlenswerter Service für Gründungswillige und Start-Ups. Auch wenn das Budget am Anfang klein ist und die Aufgaben vielfältig, so steht die Wahl einer Gesellschaftsform und der Gründungsprozess selbst doch häufig ganz oben auf der Agenda. Wir bieten Ihnen persönliche und umfassende Beratung bei Ihrer Gründung – zu einem fairen Preis.
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und der richtige Umgang damit sind sowohl aus rechtlicher wie aus steuerlicher Perspektive eine der wichtigsten Entscheidungen eines jeden Geschäftsmannes, respektive Geschäftsfrau. Es gibt eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, deren Vor- und Nachteile unserer Kanzlei aus der Erfahrung vertraut sind.
Zu unserem Service gehört dabei einmal die fachkundige Hilfe bei der Konzeption und Formulierung von Gesellschaftsverträgen, aber auch bei späteren Änderungen von Verträgen, Satzungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).
Gerne übernehmen wir im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung auch die gegebenenfalls erforderliche Kommunikation mit dem Notar und die Erledigung weiterer Formalitäten.
Zum anderen betrachten wir es als unabdingbar, dass ein Unternehmensgründer über die tatsächlichen Risiken seines angestrebten Geschäftsbetriebs aufgeklärt wird. Wir bewerten dabei die Risiken für das konkrete Modell des Mandanten und geben Hinweise, wie sich potentielle Risiken minimieren und Gewinne maximieren lassen.
Aus der Erfahrung heraus können wir jedoch sagen, dass die Mehrheit von Unternehmensgründern dabei die potentiellen Probleme und Risiken der Zusammenarbeit mit anderen Menschen innerhalb eines gemeinsamen Unternehmens verkennt. Doch gerade die Phase der Unternehmensgründung ist dabei der richtige Zeitpunkt, um über diese Dinge zu sprechen, da dort die Weichen gestellt werden und die weitere Zusammenarbeit zum Beispiel im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages festgelegt wird. Ist der Streit zwischen den beteiligten Personen einer Gesellschaft erst einmal entbrannt, geht es ohne anwaltliche Hilfe zumeist nicht mehr. In diesem Fall kämpfen wir selbstverständlich ganzg besonders für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten.
Gerade die zukünftigen Geschäftsführer erfassen die Risiken ihrer Tätigkeit häufig nicht in Gänze und verkennen beispielsweise Haftungsrisiken und spezielle Konstellationen des Insolvenzrechts. Viele Unternehmensgründer verschließen die Augen vor diesen Gefahren und meinen, es ginge sie selbst nichts an. Ist man sich jedoch bewusst, dass jedes Jahr zwischen dreißig- und vierzigtausend, zum Teil sehr namhafte deutsche Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, so wäre es grob fahrlässig dieses Risiko und die persönlichen Auswirkungen nicht genau einschätzen zu können. Daher sollte dieses wichtige Thema so früh wie möglich diskutiert werden, denn häufig übersehen Unternehmer oder Geschäftsführer die damit verbundenen Gefahren oder kennen die Folgen einer Insolvenz ebenso wenig, wie geeignete Maßnahmen eine drohende Insolvenz überhaupt zu erkennen, geschweige denn von vornherein zu verhindern oder später abzuwenden, um das Unternehmen zu sanieren.
Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Vorbereitung von Gesellschaftsbeschlüssen und beraten Sie bezüglich der optimalen Durchführung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen.