PartG mbB
Die deutsche Alternative zur anglo-amerikanischen Limited Liability Partnership (LLP) wird schon bereits jetzt mit reichlich Vorschusslorbeeren ausgestattet und kommt ab 2013. Bisher haften Rechtsanwälte Patentanwälte und Steuerberater im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit grundsätzlich persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen. Die Haftung für Berufsfehler soll durch das geplante Partnergesellschaftsgesetz auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt werden können, teilt das Bundesjustizministerium mit.
Der Gesetzentwurf sieht für Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor, also ohne Haftungsbeschränkung für sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn. Zum Schutz der Mandanten soll ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt werden.
Die Partnerschaft muss einen entsprechenden Namenszusatz führen (mbB), der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Für eine aus Anwälten bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind dem Entwurf zufolge als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Damit ist die PartG mbB eine echte Alternative zur bisher von Großkanzleien vorwiegend genutzten Gesellschaftsform der LLP.